Pferde im Strassenverkehr

Gemeinsam mit dem Pferd im öffentlichen Raum reiten
Pferde im Straßenverkehr

Für viele Menschen sind Pferde wahre Freunde, mit denen sie zusammenarbeiten, trainieren und zusammenwachsen. Da nur trainieren aber auf Dauer langweilig wird, bieten gemeinsame Ausritte eine gelegene Abwechslung. Wo Sie mit Ihrem Pferd im öffentlichen Raum ausreiten dürfen und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Pferde im Strassenverkehr

Als Reiter ist man auf der Strasse natürlich nicht allein. Es begegnen einem Fussgänger, Fahrradfahrer, andere Reiter und natürlich Kraftfahrzeugführer. Geboten sind daher gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht.

Da Pferde Fluchttiere sind, können sie schreckhaft reagieren, wenn sie laute, unbekannte Geräusche oder schnelle Bewegungen wahrnehmen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, sofern sie diesen gefährden könnten. Daher müssen sie erst an die Strassensituation gewöhnt und von einer geeigneten Person begleitet werden, die körperlich und geistig fähig und geschickt genug ist, sie ausreichend kontrollieren zu können. 

Eine Teilnahme am Strassenverkehr ist ausserdem erst zulässig, wenn Pferd und Reiter einen ausreichenden Ausbildungsstand vorweisen können. Allerdings gibt es keine allgemeine Prüfung – vergleichbar mit einer Führerscheinprüfung –, die diesen bestätigt. Gesetzlich festgehalten ist, dass Reiter selbst realistisch einschätzen müssen, ob sie und ihr Tier sich für die Teilnahme am Strassenverkehr eignen.

Die wichtigsten Regelungen, damit Reiter zumindest gesetzlich auf der sicheren Seite sind, sollte es zu Verstössen oder Unfällen kommen, lesen Sie im Folgenden. Denn das drohende Bussgeld ist bei Verstössen oft das geringste Problem. Im Fall einer Haftungsfrage müssen Reiter mit einer (Mit-) Schuld rechnen, wenn sie sich rechtswidrig verhalten.

Pferde gelten als „Fahrzeuge“

Pferde sind laut Strassenverkehrsordnung (StVO) „Fahrzeuge“. Für sie gelten wenige Ausnahmeregelungen, die für Kraftfahrzeuge nicht gelten. So müssen Pferde den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Strassenseite nutzen beziehungsweise den rechten, durch eine fortlaufende weisse Linie abgegrenzten Strassenraum, wenn dieser gross genug ist. Reiter sind verpflichtet, auf Verkehrszeichen zu achten, die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ zu beachten und Handzeichen beim Abbiegen zu geben. Auch an roten Ampeln müssen sie halten. Für sie und ihr Pferd sind Rad- und Fussgängerwege tabu.

Entscheidend ist ebenfalls die richtige Ausrüstung: Eine ausreichende Beleuchtung, insbesondere bei Dunkelheit, ist Pflicht. Einen Helm zu tragen zwar nicht, allerdings ist das der eigenen Sicherheit zuliebe zu empfehlen.

Pferde brauchen „Nummernschilder“

Pferde kann man mit Reitplaketten kennzeichnen. Diese stellen eine Lizenz zur Nutzung der für Pferde gekennzeichneten Wege dar und sind in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hamburg und Berlin und in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs Pflicht. Anhand seiner Plakette kann ein Pferd identifiziert werden, daher sollte sie gut sichtbar am Zaumzeug, Hals oder Sattel des Tiers angebracht sein.

Die Strassensituation

Schritt reiten

Allgemein gilt: In brenzligen, unübersichtlichen und unbekannten Situation reiten Pferde immer nur Schritt! Ebenso, wenn sie Kraftfahrzeugen, Radfahrern, Fussgängern und anderen Reitern begegnen. Auch über unübersichtliche Kuppen und in Kurven gilt Schritt reiten, denn dahinter könnten noch nicht sichtbare Fussgänger oder Radfahrer sein.

Reitet man mit einer weiteren Person aus, ist nebeneinander reiten nicht erlaubt. Man muss auf der Strasse hintereinander reiten, selbst wenn man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern würde.

Pferd führen

Möchte man sein Pferd führen, geschieht dies im Strassenverkehr ebenfalls auf der Fahrbahn, denn die StVO unterscheidet nicht zwischen dem Reiten und dem Führen eines Pferds an der Hand. Sie stellt aber strikte Vorgaben fürs Führen aus: Reiter müssen auf ausreichend Sicherheit achten, damit Autofahrer ihr Fahrverhalten gegebenenfalls frühzeitig anpassen können. Deshalb reichen Halfter und Strick nicht aus – Pferde müssen beim Führen aufgetrenst sein.

Will man zwei Pferde gleichzeitig führen, ist es nicht erlaubt eines rechts, eines links an der Hand zu haben. Stattdessen sind beide Tiere zusätzlich mit einem Gebiss aufzuzäumen, miteinander zu koppeln und am Zügel der rechten Hand zu führen.

Sein Pferd aus dem Auto heraus oder am Fahrrad zu führen ist ausdrücklich verboten!

Vorausschauend sein und anhalten

Ein Reiter hat ein ihm erkennbares Unfallrisiko zu minimieren. Ein Beispiel: Kommt Ihnen ein Kraftfahrzeug entgegen und Sie halten lediglich an, könnten Sie mithaften, wenn ein Unfall durch Ihr Absitzen oder das Halten an breiterer Stelle hätte vermieden werden können. Sind Unfallrisiken aber absehbar, haben auch sämtliche Fahrzeugführer die Pflicht, ihre Geschwindigkeit dem Reitverkehr anzupassen und Rücksicht auf diesen zu nehmen.

Sichtbar sein

Reiter sind ausserdem verpflichtet, dazu beizutragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Sie müssen schon von Weitem gut sichtbar sein. Deshalb müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Alleinige Passivbeleuchtung, beispielsweise durch Reflektor-Equipment, reicht nicht aus.

Die StVO schreibt vor, dass Reiter sich vorne mit einem gut sichtbaren weissen und hinten mit einem roten Licht ausrüsten müssen. Weiterhin wird empfohlen, Reflektoren an der Kleidung und Leuchtbänder zu tragen und sein Pferd mit Leuchtdecken und -gamaschen auszustatten.

Reitet man unter einheitlicher Führung in einem Verband, ist eine Beleuchtung nicht für alle Pferde vorgeschrieben, sondern nur für das erste (in weiss) und das letzte (in rot).

Gemeinsam reiten im Verband

Reitet man im geschlossenen Verband, gilt die Ausnahme, dass man zu zweit nebeneinander reiten darf. Ein Verband ist eine grössere Gruppe, die aus mindestens drei Reitern besteht, die dicht genug hintereinander bleiben, dass sie als Einheit erkennbar sind und unter einheitlicher Führung in die gleiche Richtung reiten. Zu gross sollte die Reitgruppe nicht werden! 

Es empfiehlt sich, höchstens zu zwölft zu reiten. Die Gesamtlänge des Verbands sollte 25 Meter aber nicht überschreiten. Ist die Gruppe doch grösser, wird ein weiterer Verband gebildet, der mit einem Abstand von 25 Metern zum ersten reitet. So bekommen Autofahrer die Möglichkeit zum Überholen.

Wie verhalten sich Autofahrer?

Überholt man als Autofahrer ein oder mehrere Pferde, muss man einen seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern halten und langsam fahren. Erst bei ausreichend Abstand zwischen Auto und Pferd(en) ist das Einscheren wieder erlaubt. Da Pferde schreckhaft sein können, sollten rasante Beschleunigungs- und Bremsmanöver unbedingt vermieden und die Hupe nur im Notfall betätigt werden.

Verkehrsschilder: Wo ist Reiten im öffentlichen Raum erlaubt und wo nicht?

Die allgemeinen Verkehrsschilder und Vorfahrtsregelungen gelten auch für Reiter. Schilder, die rund sind und einen weissen Reiter auf blauem Grund zeigen, kennzeichnen in der Regel Reitwege. Auf diesen Wegen dürfen nur Pferde unterwegs sein, keine Fahrzeuge, Fahrräder oder Fussgänger. Es sei denn, das Schild ist mit einem Zusatzzeichen versehen, das die Benutzung des Reitwegs auch für andere Verkehrsteilnehmer zulässt.

Das Schild, das das Reiten verbietet, ist ebenfalls rund, aber rot umrandet. In seiner Mitte zeigt es das schwarze Piktogramm eines Reiters auf weissem Grund. Auf Wegen, die so gekennzeichnet sind, darf man Pferde weder reiten noch führen.

Sofern kein Schild etwas anderes anzeigt, dürfen Pferde sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch auf Landstrassen auf der Fahrbahn unterwegs sein. Für die Vierbeiner verboten sind Autobahnen und Kraftfahrstrassen, Fussgänger-, Rad- und Wanderwege sowie Lehr- und Sportpfade. Tabu sind auch Spiel- und Liegewiesen, Stadtparks, Kahlflächen in Wäldern und landwirtschaftliche Brachflächen.

Eine besondere Regelung gilt für Strände, die das Reiten bestenfalls ausserhalb der Haupt- und Badesaison erlauben. Möchte man am Strand reiten, sollte man sich am besten individuell erkundigen, ob und wann man das darf und ob der Strandbetreiber gesonderte Bestimmungen vorgibt.

Das einzige Strassenschild, das zwar für Autofahrer, aber nicht für Reiter zählt, ist das „Durchfahrt verboten“-Schild. Die StVO macht eine explizite Ausnahme für Reiter und Führer von Pferden, es sei denn, im weissen Feld des Schilds ist ein Reiter zu sehen. In diesem Fall gilt das Schild nur für diesen.

WEITERE ARTIKEL

Fazit

Halten Sie sich an die Regelungen der Strassenverkehrsordnung, haben Sie rechtlich auf Ihren Ausritten nichts zu befürchten. Stets bedenken sollten Sie, dass Pferde erst an die Strassensituation gewöhnt werden müssen und dass Sie selbst fähig sein sollten, im Falle eines Falles ausreichend auf sie einzuwirken!