Höhere Tierarztkosten für Hund und Katze
Die Tierärztegebührenverordnung regelt, wie viel Geld Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Die vom Bundesrat beschlossene neue Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) tritt nun zum 22. November in Kraft und bewirkt, dass die Tierarztkosten für Hund und Katze deutlich steigen.
Wieso die Gebührenverordnung angehoben wurde, und was zu tun ist, wenn das nötige Geld für das geliebte Tier fehlt, erfahren Sie hier.
Höhere Tierarztkosten
„Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes“, heißt es in der Gebührenordnung. Für beispielsweise die Impfung von Hund oder Katze werden somit ab dem 22. November 11,50 Euro statt 5,77 Euro fällig.
Bisheriger Preis | Preis ab dem 22. November | |
Erste und zweite Röntgenaufnahme (jeweils) | 26,53 € | 32,07 € |
Kastration (Kater) | 19,24 € | 30,32 € |
Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hunde) | 13,47 € | 23,62 € |
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten für einen Hund | 16,03 € | 19,08 € |
Impfung der Katze / Impfung des Hundes | 5,77 € | 11,50 € |
Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Stubenvögel) | 7,04 € | 11,26 € |
Gründe für die neue Gebührenverordnung
Die Begründung des Tierärzteverbands für die Erhöhung: der aktuelle Fachkräftemangel. Durch höhere Abrechnungen könne so der Tierarztberuf attraktiver gemacht werden. Außerdem hat sich in der Tiermedizin seit 1999 viel getan und auch die Untersuchungsverfahren sind sehr viel moderner und damit auch teurer geworden. Durch die Erhöhung können Tierarztpraxen auch höhere Rechnungen ausstellen, was letztendlich auch den Fortbestand vieler Praxen ermöglicht. Zuletzt wurde die Tierärztegebührenordnung umfassend im Jahr 1999 verändert. Das ist gut zwei Jahrzehnte her. Dieses Jahr hat der Bundesrat einer Neufassung zugestimmt.
Gebührenanpassung in Zeiten der Inflation
Dass die Gebührenanpassung gerade in einer Zeit kommen muss, in der sowieso viele Verbraucher aufgrund der ansteigenden Preise anfangen müssen zu sparen, da sie Angst vor den nächsten Strom- oder Gasrechnungen haben, stellt daher viele Tierhalter vor ein weiteres finanzielles Problem. Vor allem für Haustierbesitzer, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, machen sich die deutlich gestiegenen Preise umso mehr auf dem Bankkonto bemerkbar.
Der Deutsche Tierschutzbund warnt davor, dass Frauchen und Herrchen notwendige Behandlungen aus Spargründen ausfallen lassen. Auch Aussetzungen und Abgaben können durch die finanzielle Überforderung vermehrt auftreten.
Für viele Menschen in finanziellen Notlagen sind ihre Haustiere allerdings oft der letzte emotionale Halt. Was also tun, wenn das Geld für das geliebte Tier fehlt?
Tipps für Haustierhalter
Wir empfehlen Ihnen, falls es noch möglich ist, einen Termin vor dem 22. November für Ihr Haustier zu vereinbaren. Da die Preise allgemein und auch für Tierfutter steigen, empfiehlt es sich außerdem regelmäßig Geld für Ihr Tier und vor allem für möglicherweise notwendige Behandlungen zurückzulegen. Zusätzlich können Sie eine Tierkrankenversicherung abschließen. Hier gilt es, sich das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen besonders aufmerksam durchzulesen. Meist können beispielsweise nur gesunde Tiere versichert werden. Es gibt günstigere Versicherungen wie die OP-Kostenversicherung, welche zwar nur bei Operationen eintritt, diese ja allerdings auch oft hochpreisiger sind. Im Notfall helfen Organisationen wie Tieranker, welche in Not geratenen Menschen mit Haustieren helfen.
Sollte man sich also aktuell überlegen, ein Haustier zuzulegen, sollte man sich den Kostenfaktor vor Augen führen, der nun ab dem 22. November noch zu den steigenden Futterpreisen hinzukommt.
Das Aussetzen ist keine Option!
Glücklicherweise ist das Aussetzen von Hunden wegen der Chip-Pflicht vieler Bundesländer nicht mehr so stark verbreitet. Das Aussetzen Ihres Haustieres ist keine Option, bitte wenden Sie sich im Notfall an eine Tierschutzorganisation oder Ihr örtliches Tierheim!