Unfall mit Hund – So verhalten Sie sich richtig

Alles Wichtige zu Autounfällen mit Hund
Hund steht nach Unfall auf der Straße

Sowohl für den Fahrer als auch für den Halter ist ein Autounfall mit einem Hund ein Schock. In den meisten Fällen werden die Tiere durch den Aufprall schwer verletzt und brauchen dringend Hilfe. Trotzdem stehen natürlich auch die Fragen nach Schuld und Haftung im Raum. Lesen Sie hier, was bei einem Unfall mit einem Hund zu tun ist, wer für den Schaden aufkommt und wie deutsche Gerichte in solchen Fällen entschieden haben. 

Hundehalter haften für ihre Tiere

Im BGB der Bundesrepublik Deutschland ist fest verankert, dass Hundehalter generell für ihre Tiere haften. Das heißt: Schäden, die durch den Hund verursacht werden, müssen durch den Halter getragen werden. Dies ist entweder über das individuelle Vermögen oder eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. 

Doch gerade bei einem Autounfall mit einem Hund ist die Sachlage nicht immer so klar. Hier stehen viele Fragen im Raum: Wie gelangte der Hund auf die Straße? Wo war der Besitzer? Wie hat sich dieser verhalten? Welchen Einfluss spielt der Autofahrer? So spielt es eine Rolle, ob der Hund nicht angeleint war oder ob er sich losgerissen hat. 

Das richtige Verhalten bei einem Unfall mit einem Hund

Haben Sie einen Hund angefahren, sollten Sie sich auf keinen Fall einfach von dem Ort des Geschehens entfernen. Immerhin kann das als Fahrerflucht gewertet werden, denn Sie sind laut StVO dazu verpflichtet, sich nach einem Unfall über die Folgen zu erkundigen. 

Gehen Sie wie folgt vor: 

  • Parken Sie Ihr Auto möglichst unmittelbar nach der Kollision. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine sichere Stelle nutzen. 
  • Schalten Sie nun die Warnblinkanlage an. 
  • Ziehen Sie die Warnweste über und stellen Sie ein Warndreieck auf, sodass die Unfallstelle gesichert ist. 
  • Im nächsten Schritt verständigen Sie die Polizei (Notrufnummer 110).

Hinweis: Lassen Sie ein verletztes Tier einfach liegen, handelt es sich um Tierquälerei. Diese kann mit einer Geld-, aber auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. 

Auch wenn es für einen Unfall mit einem Hund keine generelle Meldepflicht gibt, sollten Sie die Polizei immer verständigen, um sich individuell absichern zu können. Die Beamten helfen Ihnen bei der Einschätzung des Zustandes des Tieres und verständigen unter Umständen weitere Experten. 

Schuld und Haftung: Dies gilt bei einem Unfall mit Hund

Eine Meldung des Unfalls bei der Polizei ist auch aus rechtlichen Gründen wichtig. Bedenken Sie, dass es Fahrerflucht sein kann, wenn Sie sich einfach vom Unfallort entfernen. 

Bei der Frage nach Schuld und Haftung müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Generell kann sowohl der Hundehalter als auch der Autofahrer eine Mitschuld tragen. Haben Sie sich als Autofahrer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie zumindest eine Teilschuld erhalten. Hat der Hundehalter das Tier dagegen bewusst ohne Leine laufen lassen, trägt er den wesentlichen Teil der Schuld. Der Hundehalter muss den Schaden in der Regel immer dann zahlen, wenn er sich fahrlässig verhalten hat. 

Es ist auch möglich, dass die Kfz-Versicherung des Autofahrers für einen Teil des Schadens aufkommt. 

Diese Gerichtsurteile sind bekannt

Die deutschen Gerichte haben sich schon in verschiedenen Prozessen mit der Frage auseinandergesetzt, wer die Schuld an einem Unfall mit dem Hund trägt. Die Urteile sind dabei sehr verschieden. So haben die Richter vom LG Coburg in einem Prozess den Hundehalter dazu verpflichtet, 25 Prozent der Schadenssumme übernehmen zu müssen. In diesem Fall, der im Az. 32 S35/03 festgehalten wird, war der Hund nicht angeleint. Darüber hinaus hat er sich vom offenen Grund entfernt und ist anschließend auf die Straße gelaufen.

In einem zweiten Prozess trug der Autofahrer den Großteil der Schuld. So erhielt er vom OLG Hamm einen Schuldzuspruch von 75 Prozent, weil die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h mit 100 km/h deutlich überschritten hat (Az. 6 U 202/99).

So lässt sich ein Unfall mit einem Hund verhindern

Durch Sorgfalt und Weitsicht können Unfälle mit Hunden in vielen Fällen vermieden werden: 

  • Hunde sollten bei Spaziergängen generell angeleint sein. 
  • Grundstücke, auf denen sich die Hunde bewegen, müssen eingefriedet, im besten Fall abgeschlossen sein. 
  • Autofahrer sollten die zulässigen Geschwindigkeiten einhalten, um im Notfall reagieren zu können.  

Dieser Artikel ist in freundlicher Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bussgeldkatalog entstanden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/