Einreisebedingungen für ukrainische Haustiere
Die Zahl ukrainischer Flüchtlinge, die mit ihren Haustieren nach Deutschland kommt, nimmt zu. Allerdings gehört die Ukraine zu den sogenannten nicht-gelisteten Drittländern, die für die Mitnahme ihres Haustieres nach Deutschland eigentlich gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen. Aufgrund der schwerwiegenden Situation kam Deutschland jedoch der Bitte der EU-Kommission nach, Flüchtlingen und ihren Haustieren die Einreise zu erleichtern. Eine Genehmigung ist für sie somit zunächst nicht mehr notwendig.
Wie waren die ursprünglichen Bedingungen bei der Einreise?
Ursprünglich gab es bestimmte Einreisebedingungen für alle Menschen, die mit ihrem Hund, einer Katze oder einem Frettchen einreisen und aus einem sogenannten nicht-gelisteten Drittland stammen. Sie mussten verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um ihr Haustier mitnehmen zu dürfen. Details zu den Bestimmungen und weitere Informationen sind innerhalb der EU-Verordnung 576/2013 zu finden.
Hierin ist festgelegt:
- Die Mitnahme von bis zu fünf Haustieren ist erlaubt. Diese dürfen nach der Einführung nach Deutschland jedoch nicht den Besitzer wechseln.
- Die Einfuhr von exotischen Tierarten hingegen ist nicht erlaubt.
- Jedes Tier wird vor seiner Einreise ärztlich untersucht. Hierzu wird ein Bluttest unternommen, welcher auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise geschehen, die letzten Impfungen müssen drei Monate zurückliegen.
- Die Blutentnahme darf ausschließlich von einem autorisierten Tierarzt erfolgen, der im jeweiligen Drittland beschäftigt ist. Das Labor, in welchem die Ergebnisse festgestellt werden, muss von der Europäischen Kommission zugelassen sein.
- Infolge der Untersuchungen muss eine Tiergesundheitsbescheinigung erstellt und bei der Einreise vorgelegt werden.
- Das Tier muss einen gültigen Impfausweis besitzen.
- Der Tierhalter muss bei der Einreise anwesend sein und eine schriftliche Erklärung abliefern, dass er den Vierbeiner behält und nicht an jemand anders weitergibt oder verkauft.
Im Zuge der Einreise aus einem Nicht-EU Staat kommt es außerdem immer zu einer Identitätsfeststellung des Tierhalters. Dieser muss Hund, Katze oder Frettchen beim Zoll anmelden und über einen Flughafen einreisen, der auf der Liste der Einreiseorte der Bundesrepublik Deutschland verzeichnet ist.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Tierhalter aus der Ukraine
Im Augenblick wird die Situation so geregelt, dass ukrainische Flüchtlinge ihre Haustiere mit nach Deutschland bringen dürfen, ohne dass hierfür die erforderlichen Bedingungen erfüllt werden müssen. Bis auf weiteres benötigen sie keine Genehmigung für die Einreise.
Dennoch werden sie gebeten, nach der Einreise umgehend die Veterinärbehörden vor Ort aufzusuchen, um das Haustier gesundheitlich untersuchen zu lassen. Sofern es notwendig ist, werden weitere Maßnahmen ergriffen. Darunter:
- Ausstattung des Vierbeiners mit einem Mikrochip
- Tollwut-Impfung
- Ausstellung des Heimtierausweises
Sofern der Vierbeiner gesundheitliche Beschwerden aufweist, wird er zunächst isoliert. Dazu unternimmt die Veterinärbehörde die Bestimmung der Antikörper-Titer, um weitere Probleme zu verhindern.
Tipp: Die Besitzer werden außerdem dazu angehalten, auf eine besondere Hygiene zu achten.
Falls das Tier mit Tollwut infiziert ist, kann somit eine Verbreitung des Erregers verhindert werden. Generell wird das Risiko, dass Tollwuterreger eingeschleppt werden, als sehr geringfügig eingestuft.
Unterstützung vor Ort für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren
In der Regel haben Ukrainer, die mit ihrem Haustier in Deutschland eintreffen, all ihren Besitz verloren. Viele Tiere wurden hastig mitgenommen, einige besitzen nicht einmal einen Futternapf. In diversen Städten haben sich aufgrund dessen verschiedene Organisationen mobil gemacht, um den Betroffenen zu helfen.
So gibt es in Berlin zum Beispiel gleich zwei Stellen, an die sich ukrainische Flüchtlinge mit ihren Haustieren wenden können, wenn sie in Deutschland eintreffen. Das Tierheim Berlin versorgt die Vierbeiner mit Napf, Decken und weiterer Erstausstattung. Zudem bekommen die Haustiere der Flüchtlinge kostenlose ärztliche Hilfe, die von der tierheimeigenen Tierarztpraxis angeboten wird.
Die Berliner Tiertafel bietet ebenfalls eine ähnliche Unterstützung an.
Daneben zeigt sich auch die Tierschutz-Organisation Tasso e.V. stark, indem sie ukrainischen Flüchtlingen aushilft, sofern eine vorübergehende Unterkunft für Tier und Mensch gesucht wird. Sie richteten hierfür extra eine Plattform ein, die im Notfall helfen soll.
Dieser Artikel ist in freundlicher Zusammenarbeit mit anwalt.org entstanden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.anwalt.org/einreisebedingungen-fuer-ukrainische-fluechtlinge-mit-haustieren/
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