Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf

Die Ankaufsuntersuchung soll dem Käufer ermöglichen, die Gesundheit eines Pferdes vor dessen Kauf besser einzuschätzen. Oft umfasst sie auch das Röntgen des Pferdes.
Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf

Eine Ankaufsuntersuchung vor dem Kauf eines Pferdes ist äusserst sinnvoll und daher allgemein üblich. Je nach Umfang der Untersuchung fallen dabei unterschiedliche Kosten an. Viele Käufer wünschen neben einer klinischen Allgemeinuntersuchung auch das Röntgen der Pferdebeine. Anhand der Befunde des Röntgens wird das Pferd in eine bestimmte Röntgenklasse eingestuft.

Natürlich kann ein Pferd auch ohne Ankaufsuntersuchung gekauft werden. In diesem Fall entfallen zwar zusätzliche Kosten beim Pferdekauf, aber das Risiko, versteckte Mängel und gesundheitliche Probleme des Pferdes zu übersehen, steigt. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei einer Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf achten sollten.

Warum eine Ankaufsuntersuchung?

Eine Ankaufsuntersuchung dient dazu, den Käufer vor dem Pferdekauf über mögliche vorhandene gesundheitliche Mängel des Pferdes zu informieren. Anhand der Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung versucht der Käufer abzuschätzen, ob das Pferd für den angestrebten Verwendungszweck (beispielsweise Turnierpferd, Fahrpferd oder Freizeitpferd) geeignet ist. 

In der Regel wird die Ankaufsuntersuchung nach dem Kauf durchgeführt und hat eine Art aufschiebende Wirkung: Zeigt das Pferd erhebliche Mängel, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten oder eine Senkung des Kaufpreises verlangen.

Ankaufsuntersuchung beim Pferd – was wird gemacht?

Inhalt einer Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf sind eine klinische Untersuchung des Pferdes oder Fohlens sowie meistens auch eine röntgenologische Untersuchung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier häufig zwischen einer kleinen Ankaufsuntersuchung (ohne Röntgen) und einer grossen Ankaufsuntersuchung (mit Röntgen) unterschieden. 

Vor dem Beginn jeder Ankaufsuntersuchung prüft der Tierarzt zudem zunächst die Identität und Lebensnummer (vom Zuchtverband vergebene Nummer im Pferdepass) des zu untersuchenden Pferdes.

Ankaufsuntersuchung bei Fohlen

Bei Fohlen und jungen Pferden unter drei Jahren wird häufig auf eine röntgenologische Ankaufsuntersuchung verzichtet und nur eine klinische Untersuchung durchgeführt. Hier gibt es jedoch Ausnahmen. 

Bei der Versteigerung von Hengsten im Rahmen einer Körung (Beurteilung und Zulassung der Hengste für die Zucht) bei jungen Rennpferden und bei den meisten Auktionen werden auch Röntgenbilder von den jungen Pferden angefertigt. Hierbei wird vor allem auf freie Knochenfragmente in den Gelenken (Chips, Gelenkmäuse) geachtet. 

Röntgenbilder bei jungen Pferden und Fohlen sind generell vorsichtig zu bewerten. Bis zu einem Alter von etwa 11 Monaten können sich einige Veränderung der Knochen und Gelenke wieder zurückbilden und normalisieren. 

Der klinische Teil der Ankaufsuntersuchung

Der klinische Teil der Ankaufsuntersuchung bei Pferden beinhaltet in der Regel:

  • Allgemeinuntersuchung auf offensichtliche Mängel (starke Fehlstellungen der Gliedmassen, Wunden, starker Pilzbefall der Haut oder Ähnliches)
  • Untersuchung von Herz und Kreislauf in Ruhe und nach Belastung (Longieren)
  • Vortraben und Beugeproben zur Feststellung einer Lahmheit oder Erkrankungen der Beine
  • Untersuchung der Augen (besonders auf Hinweise für eine Periodische Augenentzündung) 
  • Untersuchung des Mauls (Kontrolle der Zähne und eventueller Fehlstellungen des Kiefers, wie etwa ein Überbiss)

Je nach Vereinbarung kann der Tierarzt zusätzlich eine detaillierte Untersuchung wie eine Endoskopie der Atemwege, eine Blutuntersuchung oder eine Dopingkontrolle durchführen.

Kehlkopfpfeifen als Mangel

Bei der Belastungsprobe durch Longieren achtet der Tierarzt unter anderem auf Atemgeräusche, die auf Kehlkopfpfeifen hindeuten können. Häufig wird das Pferd dazu beim Longieren ausgebunden. Durch die gebeugte Kopfhaltung treten so eventuelle Atemgeräusche stärker auf. 

Kehlkopfpfeifen entsteht durch eine Einengung der Atemwege und kann Pferde erheblich in ihrer sportlichen Leistung einschränken. Der Mangel kann nur durch eine Operation in Vollnarkose behoben werden. 

Lahmheit bei der Ankaufsuntersuchung

Mitunter kommt es vor, dass Pferde in der Ankaufsuntersuchung bei der Beugeprobe durch eine Lahmheit auffallen. In diesem Fall ist die Beugeprobe positiv. 

Bei der Beugeprobe wird ein Bein des stehenden Pferdes in einer bestimmten Position extrem angewinkelt, um bestimmte Gelenke, Sehnen und Bänder vermehrt zu belasten. Nach etwa einer Minute wird das Bein abgesetzt und das Pferd im Anschluss direkt an der Hand auf gerader Strecke angetrabt. Bei Erkrankungen in den zuvor angewinkelten Bereichen zeigen die Pferde nach der Beugeprobe eine mehr oder weniger deutliche Lahmheit. 

Ist die Beugeprobe positiv, wird die Ankaufsuntersuchung beendet. Da das Pferd offensichtlich nicht vollständig gesund ist, muss es erst genau untersucht und gegebenenfalls behandelt werden, bevor eine neue Ankaufsuntersuchung stattfinden kann. Diese Lahmheitsuntersuchung ist jedoch nicht Teil der Ankaufsuntersuchung. Dazu ist ein gesonderter Termin mit einem Tierarzt nötig.

Röntgen als Teil der Ankaufsuntersuchung

Der röntgenologische Teil der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes umfasst normalerweise:

  • Standardaufnahme der Zehe des Pferdes (Bereich vom Huf bis zum Fesselgelenk) von der Seite (sogenannte Übersichtsaufnahme)
  • Oxspring-Aufnahme (Verwendung eines speziellen Klotzes zum Aufbocken des Hufes) zur Darstellung des Strahlbeins und Hufgelenkes 
  • jeweils zwei oder drei Aufnahmen der Sprunggelenke

Je nach Wunsch und Vereinbarung können auch weitere röntgenologische Aufnahmen zu der Ankaufsuntersuchung hinzugefügt werden, wie Röntgenbilder der Knie oder der Wirbelsäule von Hals und Rücken. 

Röntgenleitfaden als Basis der Ankaufsuntersuchung

Als Richtlinie für eine standardisierte Durchführung und Beurteilung der Röntgenbilder bei einer Kaufuntersuchung dient den deutschen Tierärzten der Röntgenleitfaden der Bundestierärztekammer. Der Röntgenleitfaden beschreibt ganz genau die Technik zur Herstellung der einzelnen Aufnahmen. Die auf diesen standardisierten Röntgenbildern festgestellten Befunde werden anschliessend in vier Röntgenklassen eingeteilt.

Einteilung in die Röntgenklassen

Der Tierarzt stuft die Ergebnisse der röntgenologischen Ankaufsuntersuchung beim Pferd in Anlehnung an den Röntgenleitfaden in eine der vier Röntgenklassen ein. Die Röntgenklassen I bis IV unterteilen die Befunde nach ihrer medizinischen Bedeutung:

  • Röntgenklasse I: röntgenologisch keine Befunde oder nur geringe Abweichungen, die als normal anzusehen sind
  • Röntgenklasse II: geringe Befunde, bei denen schätzungsweise nur in drei Prozent der Fälle später tatsächlich klinische Probleme (zum Beispiel Lahmheiten) auftreten
  • Röntgenklasse III: Befunde, bei denen in fünf bis 20 Prozent der Fälle später mit dem Auftreten klinischer Probleme zu rechnen ist
  • Röntgenklasse IV: erhebliche Befunde, bei denen wahrscheinlich in 50 Prozent der Fälle klinische Probleme auftreten

Während die Röntgenklasse I als Idealzustand gilt, entspricht die Röntgenklasse III dem allgemeinen Akzeptanzzustand. Die Befunde dieser Röntgenklasse werden erfahrungsgemäss in Kauf genommen. Röntgenklasse IV bezeichnet die sogenannte Risikoklasse. 

Grundsätzlich entscheidet der Käufer, ob er das entsprechende Pferd mit den jeweiligen Befunden kaufen möchte. Es ist also möglich – aber sehr selten und nicht üblich – ein Pferd aufgrund von Befunden der Klasse II nicht zu kaufen.

Befunde der Röntgenklassen richtig bewerten

Nicht zwangsläufig bedeutet ein röntgenologischer Befund auch nachfolgende gesundheitliche Probleme für das Pferd. Viele international erfolgreiche Sportpferde weisen hochgradige Veränderungen an den Knochen auf und werden dennoch lahmfrei auf höchstem sportlichen Niveau geritten. 

Im Röntgen können sämtliche weichen Gewebe wie Sehnen, Bänder, Schleimbeutel und Knorpel nicht gut dargestellt werden. Diese spielen aber bei der Entstehung vieler Lahmheiten – beispielsweise einer Entzündung der Hufrolle – eine grosse Rolle. Röntgenbilder sollten deshalb immer zusammen mit den Ergebnissen der klinischen Untersuchung (Beugeproben, Vortraben) beurteilt werden. Daraus ergibt sich ein Gesamtbild vom Gesundheitszustand des Pferdes. 

Eine Ankaufsuntersuchung organisieren

Bei einem geplanten Pferdekauf kann ein Tierarzt oder eine Pferdeklinik der Wahl mit der Ankaufsuntersuchung beauftragt werden. In den meisten Fällen wählt der Käufer einen Tierarzt seines Vertrauens aus, der die Ankaufsuntersuchung durchführt. Natürlich kann auch der Verkäufer einen Tierarzt oder eine Klinik vorschlagen. 

Nach Absprache mit dem Verkäufer teilt der Käufer dem Tierarzt den gewünschten Umfang der Untersuchung mit und vereinbart einen Termin. Eine Ankaufsuntersuchung inklusive Röntgen kann sowohl in einer Pferdeklinik als auch im heimatlichen Pferdestall stattfinden.

Dauer einer Ankaufsuntersuchung

Für die Durchführung einer normalen Ankaufsuntersuchung ohne Röntgen ist meist etwa eine gute halbe Stunde nötig. Für das Röntgen muss mehr Zeit eingeplant werden, da das Pferd hierfür in der Regel sediert und vorhandene Hufeisen entfernt werden müssen. Je nach Anzahl der Aufnahmen kann alleine das Röntgen eine gute halbe Stunde oder auch länger in Anspruch nehmen. Um Zeitdruck zu vermeiden, sollte lieber mehr Zeit eingeplant werden.

Wie viel kostet eine Ankaufsuntersuchung beim Pferd?

Je umfangreicher eine Ankaufsuntersuchung ist, desto höher sind die anfallenden Kosten. Für eine klinische Untersuchung bei einer kleinen Ankaufsuntersuchung liegen die Preise je nach Tierarzt und eventuellen Anfahrtskosten bei etwa 150 bis 200 Euro. Sollen auch mehrere Röntgenbilder angefertigt werden, kostet eine grosse Ankaufsuntersuchung mitunter auch bis zu 500 Euro. 

Es ist also abzuwägen, ob eine derart detaillierte Untersuchung nötig ist. In den meisten Fällen reicht eine röntgenologische Standarduntersuchung aus, um die häufigsten Mängel zu erkennen. Der Umfang der Kaufuntersuchung sollte in dem Kaufvertrag genau beschrieben werden.

Wer zahlt die Ankaufsuntersuchung?

Die Kostenübernahme sollte unbedingt vor der Ankaufsuntersuchung abgesprochen und in dem Pferdekaufvertrag mit festgehalten werden. In der Regel zahlt der Käufer die Kosten für die Ankaufsuntersuchung, wenn das Pferd gesund ist und der Kauf stattfindet. Fällt das Pferd durch die Ankaufsuntersuchung, zahlt der Verkäufer. Eine andere Absprache ist möglich. 

Schadensersatz und Haftung

Die Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung notiert der Tierarzt in einem Protokoll. Der Tierarzt haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Treten nach dem Kauf Schäden auf, die der Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung hätte erkennen müssen, kann der Käufer vom Tierarzt Schadensersatz fordern. 

In der Regel handelt es sich in diesen Fällen um Veränderungen an den Knochen der Gliedmassen des Pferdes, die beim Röntgen während der Ankaufsuntersuchung übersehen wurden und nach dem Kauf zu Lahmheiten geführt haben. Die Qualität und richtige Beurteilung der Röntgenbilder ist also sehr wichtig. 

Aber auch der Umfang der röntgenologischen Untersuchung spielt eine Rolle. Nicht jede Veränderung an den Pferdeknochen ist aus jeder Perspektive zu erkennen. Für manche Veränderungen, beispielsweise am Strahlbein im Bereich der Hufrolle, sind Spezialaufnahmen nötig, die nicht unbedingt zum Standard der Ankaufsuntersuchung gehören. Wurden diese Aufnahmen nicht bei der Ankaufsuntersuchung angefertigt, kann der Käufer bei eventuellen späteren Problemen auch keinen Schadensersatz fordern.

Pferdekauf ohne Ankaufsuntersuchung

Gerade bei Pferden, die nicht im Hochleistungssport oder als Turnierpferd genutzt werden sollen, wird häufig auf eine Ankaufsuntersuchung verzichtet. Meist ist der geforderte Preis für das Pferd sehr gering und steht nicht im Verhältnis zu einer aufwendigen, teuren Ankaufsuntersuchung. Auch bei privatem Pferdekauf, wenn Käufer und Verkäufer sich gut kennen, wird des Öfteren ein Pferd ohne Ankaufsuntersuchung gekauft. 

Grundsätzlich kann jedes Pferd ohne Ankaufsuntersuchung gekauft oder verkauft werden, wenn Verkäufer und Käufer sich darauf einigen und diesen Beschluss in einem Kaufvertrag festhalten. Durch den Verzicht auf eine Ankaufsuntersuchung bei Pferdekauf nimmt der Käufer das Risiko in Kauf, eventuelle gesundheitliche Probleme des Pferdes zu übersehen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist immer sinnvoll, mit oder ohne Ankaufsuntersuchung.

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Eine Ankaufsuntersuchung ist keine sichere Prognose

Der Tierarzt erklärt dem Käufer die Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung und ihre medizinische Bedeutung. Eine Ankaufsuntersuchung kann jedoch nie eine sichere Prognose für die zukünftige Gesundheit und Nutzbarkeit des Pferdes sein. Kein Tierarzt ist in der Lage, mit absoluter Sicherheit vorherzusagen, ob sich eventuelle Röntgenbefunde im Laufe des Lebens des Pferdes positiv oder negativ entwickeln werden. Krankheiten, die zum Zeitpunkt der Ankaufsuntersuchung noch keine Symptome hervorrufen, können zudem vom Tierarzt nicht erkannt werden. 

Der Tierarzt weist selbstverständlich darauf hin, wenn bei bestimmten Mängeln erfahrungsgemäss spätere Schäden zu erwarten sind und kann beispielsweise bei erheblichen Befunden der Röntgenklasse IV von einem Kauf abraten. Die Entscheidung für oder gegen den Kauf muss aber immer vom Käufer selbst getroffen werden. Neben den Ergebnissen der klinischen und röntgenologischen Ankaufsuntersuchung spielen dabei natürlich auch der Preis, der Charakter und der geplante Verwendungszweck des Pferdes eine Rolle.

- Autor: Nicole Kreutzfeldt